Die bekannte Marke
Eine interdisziplinäre Betrachtung des Bekanntheitsbegriffs im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG
Katharina Linke
Das deutsche Markengesetz eröffnet Markeninhabern bekannter Marken seit seinem Inkrafttreten einen umfangreichen Markenschutz, der in dieser Form seinesgleichen sucht. Aber wonach bestimmt sich, ob eine Marke „bekannt“ ist?
Zur Beantwortung dieser Frage stellte der EuGH in seiner Chevy-Entscheidung vor über 20 Jahren grundlegende Maßstäbe auf. Die Arbeit untersucht die Anforderungen und die Entwicklungen der Beurteilung der Bekanntheit von Marken, die seither in der deutschen und europäischen Praxis angesetzt werden. Unter Hinzuziehung ökonomischer sowie rechtsdemoskopischer Grundlagen erfolgt dabei in einem interdisziplinären Ansatz eine Überprüfung und Konturierung der Anforderungen für die bekanntheitsrechtliche Bewertung.