Die Berücksichtigung von aus einer Nachzahlung resultierender Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich
Carola Simon
Die Arbeit geht der Frage nach, wie Anwartschaften bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs zu berücksichtigen sind, die aus einer Nachzahlung von Rentenbeiträgen resultieren. Hierbei wird auf die Nachzahlung zur Korrektur der sogenannten Heiratserstattung abgestellt, durch die Frauen die Hälfte ihrer in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlten Beiträge bei ihrer Hochzeit ausgezahlt bekamen. Die Besonderheit der Nachzahlungs-Anwartschaften ist, dass der Zahlungs- und der Geltungszeitpunkt auseinanderfallen. Für die Einbeziehung in den Versorgungsausgleich ist entscheidend, auf welchen dieser Zeitpunkte abgestellt wird. Nach der Rechtsprechung ist ausschließlich das sogenannte In-Prinzip anzuwenden, wonach der Zahlungszeitpunkt maßgeblich ist. Es wird untersucht, ob die Anwendung des Für-Prinzips – und somit das Abstellen auf den Geltungszeitraum – nicht sachgerechter wäre.