Die Beschränkung der strafrechtlichen Haftung für ärztliche Behandlungsfehler
Oliver Jürgens
Bei einer medizinischen Behandlung kann schon das kleinste Versehen, die geringste Unachtsamkeit zu einer Strafbarkeit des Arztes wegen fahrlässiger Tötung oder fahrlässiger Körperverletzung führen. Insbesondere im Hinblick auf die erhebliche Gefahrgeneigtheit der ärztlichen Tätigkeit und den Druck in Richtung einer defensiven Medizin erscheint das überdenkenswert. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und in welchem Umfang eine Beschränkung der strafrechtlichen Haftung erwogen werden sollte und entwickelt einen Vorschlag an den Gesetzgeber.