Die Bilanzierungsrechte der Gesellschafter in der Kommanditgesellschaft
Tanja Walter
Angesichts der durchaus vorhandenen Spielräume, die dem Unternehmensträger bei der Bilanzierung gesetzlich belassen sind, ist es für den Gesellschafter einer OHG oder KG im Hinblick auf seine etwaige Gewinnteilhabe von weitreichender Wichtigkeit, wer gesellschaftsrechtlich zuständig ist, die Bilanz der OHG und KG auf- und sodann verbindlich festzustellen. Ausgehend von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.03.1996 (BGHZ 132, 263 ff.) geht die vorliegende Arbeit auf die rechtlichen Grundlagen der Stimmrechte der Gesellschafter ein und unterzieht einzelne Bilanzierungsentscheidungen der Prüfung, welche Auswirkung und Bedeutung sie für die Gesellschafter haben. Die Autorin sieht in der Abgrenzung der materiellen Feststellungskompetenzen ein praxistaugliches System und entwickelt Unterscheidungskriterien.