Die Direkteintragung in das Firmenbuch durch Notare und Rechtsanwälte
Gerhard Saria
Möglichkeiten, Für und Wider zur Einführung der Direkteintragung in das österreichische Firmenbuchrecht
In Tschechien ist die Direkteintragung in das Handelsregister durch Notare bewährte Praxis. Auch in Österreich hat dieses Rechtsinstitut schon Eingang in das Regierungsprogramm 2017 – 2022 gefunden. Dennoch fehlt es im deutschen Sprachraum bisher an einer eingehenden Auseinandersetzung mit den rechtlichen Grundlagen einer Direkteintragung in das Firmenbuch. Diese Lücke wird hiermit geschlossen. Ausgehend von den tschechischen Erfahrungen setzt sich dieses Buch mit der Möglichkeit zur Einführung einer solchen Einrichtung in das österreichische Firmenbuchrecht auseinander. Praktiker aus Gerichtsbarkeit, Anwaltschaft und Notariat sowie Rechtswissenschafter und eine Rechtswissenschafterin aus Österreich, Tschechien und der Slowakei untersuchen die einschlägigen rechtspolitischen und rechtsdogmatischen Problembereiche im Gesellschafts-, Verfahrens- und Berufsrecht unter Einschluss unionsrechtlicher, verfassungs- sowie grundrechtlicher Aspekte. Sie zeigen das rechtspolitische Für und Wider eines derartigen Vorhabens auf und erarbeiten die wesentlichen rechtsdogmatischen Eckpunkte für eine Implementierung des Instituts der Direkteintragung durch Notariat und Anwaltschaft in das österreichische Firmenbuchrecht.