Die EG-Produkthaftungsrichtlinie – ein mögliches Modell für den MERCOSUL?
M. de Alencar Xavier Yanko
Für die Verwirklichung der durch den MERCOSUL ins Leben gerufenen wirtschaftlichen Integration in Südamerika ist die Harmonisierung der Rechtsbereiche, die vom Integrationsprozeß betroffen sind, unerläßlich. Aus Wettbewerbs- und vor allem aus Verbraucherschutzgründen ist insbesondere die Harmonisierung des Produkthaftungsrechts der MERCOSUL-Mitgliedstaaten notwendig. Die Arbeit untersucht, inwieweit das durch die EG-Produkthaftungsrichtlinie in Europa entstandene Produkthaftungsmodell geeignet ist, Anregungen für einen diesbezüglichen Harmonisierungsprozeß im MERCOSUL zu geben.