Die Einwilligungsfähigkeit im Strafrecht
Matthias Stief
Im Gegensatz zur Schuld- oder Geschäftsfähigkeit hat die Einwilligungsfähigkeit nicht nur keine gesetzliche Regelung erfahren – auch die hierzu ergangene Literatur ist von vergleichsweise überschaubarem Umfang. Dem stehen die vielfältigen Konstellationen gegenüber, in denen die Einwilligungsfähigkeit für die Erteilung einer wirksamen Einwilligung eine entscheidende Rolle spielt, insbesondere – aber keineswegs ausschließlich – im Bereich ärztlichen Handelns.
Die vorliegende Arbeit hat es sich zum Ziel gesetzt, ein umfassendes Modell zur Einwilligungsfähigkeit zu entwickeln. Hierzu wird der diesbezügliche Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur umfassend dargestellt und kritisch gewürdigt. Im Weiteren wird ausführlich auf die grundrechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen, die bei einer Definition von Einwilligungsfähigkeit zu beachten sind, insbesondere im Hinblick auf Umfang und Grenzen des grundrechtlichen Schutzes des Selbstbestimmungsrechts. Die für Einwilligungsfähigkeit maßgeblichen Fertigkeiten werden präzisiert und es wird aufgezeigt, dass zur Bestimmung von Einwilligungsfähigkeit ein den Schuldfähigkeitsvorschriften strukturell vergleichbares Zwei-Stufen-Modell vorzugswürdig ist.