Die Entwicklung der Führungsaufsicht unter besonderer Berücksichtigung der Praxis in Mecklenburg-Vorpommern
Moritz Philipp Rohrbach
Die Führungsaufsicht (FA) ist seit ihrer Einführung 1975 eine der umstrittensten Maßregeln der Besserung und Sicherung. Die kriminalpolitischen Einschätzungen schwankten zwischen heftiger Kritik, insbesondere an der damit verbundenen Ausweitung des Netzes sozialer Kontrolle einerseits und der Forderung nach einer massiven Ausweitung angesichts bestimmter als besonders „gefährlich“ eingestufter Tätergruppen andererseits. Durch die Reform von 2007 ist die FA in vielerlei Hinsicht als Sanktion bzw. sanktionsausgestaltende Maßnahme erweitert worden. Auch spielt sie in der aktuellen Debatte zur Sicherungsverwahrung eine besondere Rolle, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2009 und im Gefolge das deutsche BVerfG 2011 die Regelungen zur (nachträglichen) Sicherungsverwahrung großenteils für menschenrechts- bzw. verfassungswidrig erklärten und damit die Frage der Entlassung von u. U. gefährlichen Straftätern aus der Sicherungsverwahrung thematisierten.
Die vorliegende Arbeit beinhaltet eine empirische Bestandsaufnahme der FA in Mecklenburg-Vorpommern (MV) anhand der Aktenanalyse von 197 Führungsaufsichtsfällen des Jahres 2009. Ergänzend hat der Verfasser noch aktuellere Daten zur FA und ihrer Ausgestaltung bis hin zu begleitenden Maßnahmen der polizeilichen Observation und der elektronischen Überwachung zusammengetragen.
In seiner Arbeit geht er auch umfassend auf die strafrechtliche, rechtspolitische und verfassungsrechtliche Problematik des Gesamtthemas ein.