Die Entwicklung des Begriffs ‚Erfolg‘ in 13 Abs. 1 StGB
Ein Beitrag zur Geschichte des unechten Unterlassungsdelikts
Joachim Jaschinski
Die Arbeit geht der Frage nach, auf welche Weise der Begriff des Erfolgs Eingang in die strafrechtliche Unterlassungsnorm des 13 Abs. 1 StGB gefunden hat. Zu diesem Zweck wird die Entwicklungsgeschichte der Strafbarkeit des Unterlassens von ihren ersten Anfängen im römischen Recht bis hin zur Strafrechtsreform im Jahre 1975 nachgezeichnet. Dabei gilt das Interesse insbesondere der Unterscheidung zwischen Erfolgs- und Tätigkeitsdelikten und deren Relevanz für eine Unterlassungsstrafbarkeit. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß die Verwendung des Begriffs Erfolg in 13 Abs. 1 StGB eine bloße Folge des Kausalitätsdogmas der Unterlassungslehre des 19. Jahrhunderts ist. Eine Einschränkung der Unterlassungsstrafbarkeit auf einen besonderen Deliktstypus ist damit nicht verbunden.