Die Entwicklung von der Sozialhilfe zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung
unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse im Land Tirol
Katharina Fürweger
Die beabsichtigte Einführung einer bundesweiten Bedarfsorientierten Mindestsicherung mittels einer Art 15a B-VG Vereinbarung bietet die Möglichkeit, die Veränderung für die KlientInnen der Sozialhilfe sowie die Struktur der BezieherInnen zu erörtern. Ausgehend von der UNO – Charta, in der die Bekämpfung von Armut als friedenserhaltende Maßnahme und wesentlicher Bestandteil im Zusammenleben der Völker in Frieden und Freiheit genannt wird, über das Europäische Sozialrecht und die Europäische Sozialrechtscharta, in der der Gedanke eines „Rechts auf Arbeit“ verankert ist, wird in dieser Untersuchung die Entwicklung der Bekämpfung der Armut durch die österreichische Sozialpolitik beleuchtet. Nach der globalen Betrachtung der Armutsbekämpfung wird auf die österreichische gesetzliche Sozialleistung zur Unterstützung von in wirtschaftliche Bedrängnis gekommenen Menschen eingegangen. Dies führt zu einem kurzen geschichtlichen Abriss, der vom Heimatrechtsgesetz 1863 über die Landesarmengesetze bis zum Sozialhilferecht reicht. Abschließend wird die Entwicklung vom Tiroler Sozialhilfegesetz hin zum Tiroler Grundsicherungsgesetz beschrieben.