Die Erstattungsansprüche im Bereich der Ausbildungsförderung
Volker Lautenbach
Das Erstattungsrecht im Bereich der Ausbildungsförderung hat durch das Inkrafttreten des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch eine erhebliche Wandlung erfahren. Mit Ausnahme einiger typischer ausbildungsförderungsrechtlicher Regelungen wurde das Erstattungsrecht im Bereich der Ausbildungsförderung in das allgemeine Erstattungsrecht des Sozialgesetzbuches eingebunden. Besondere Bedeutung kommt den Antragsformularen und dem maschinell erstellten Bewilligungsbescheid zu, die der Masstab für die Beurteilung der vom Auszubildenden angewandten Sorgfalt sind.