Die Erstellung von Finanzanalysen nach § 34b WpHG
Sorgfaltspflichten und Offenlegungspflichten nach §§ 2-4 FinAnV
Julia Schwalm
Als europäische Antwort auf den Research-Skandal wurde die Richtlinie 2003/125/EG verabschiedet. Mit dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz wurde 2004 daraufhin § 34b WpHG neu gefaßt. Im Vergleich zur zuvor bestehenden Regelung sind die Pflichten in Bezug auf Finanzanalysen erheblich erweitert. Durch die Vorgabe von Mindeststandards für die sorgfältige Erstellung, Veröffentlichung und Weitergabe von Finanzanalysen wird auf zusätzliche Transparenz zugunsten des Anlegers gesetzt. Nach einer kurzen Vorstellung der finanzanalytischen Methoden werden die genannten Regelungen hinsichtlich der Sorgfalts- und Offenlegungspflichten gemäß §§ 2-4 FinAnV kritisch untersucht und unter Berücksichtigung der US-amerikanischen Regelungen kommentiert. Insbesondere wird die Umsetzung der zugrundeliegenden Richtlinie geprüft. Ein Schwerpunkt wird dabei auf ausgewogene Lösungen für die finanzanalytische Praxis gelegt.