Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts
Achtzehnter Band: Rheinland-Pfalz I. Herzogtum Zweibrücken, Grafschaften Veldenz, Lützelstein, Sponheim, Sickingen, Manderscheid u.a.
Thomas Bergholz, Gottfried Seebaß, Eike Wolgast
Die Obrigkeiten der evangelisch gewordenen Territorien und Reichsstädte mussten ihren neuentstehenden Landeskirchen eigene Ordnungen geben, nachdem die Geltungskraft des mittelalterlichen Kirchenrechts und die päpstliche Obödienz und die bischöfliche Jurisdiktion ausgeschaltet worden waren.Durch die enge Verzahnung von Religion und Politik im 16.Jahrhundert hatten Kirchenordnungen nicht nur Bedeutung für kirchliche Belange, sondern auch weitreichenden Einfluss auf das weltliche Rechtsleben. Integrale Bestandteile der Kirchenordnungen sind gottesdienstliche Regelungen, Liturgien, agendarische Bestimmungen und Gebetsformulare, Anstellungsvoraussetzungen und -modus der Geistlichen, Kirchendisziplin und Bannregelungen. Der vorliegende Band enthält auch zusätzlich kirchen-, lebens- und gesellschaftsordnende Texte, insbesondere Visitationsinstruktionen, Ehe-, Armen- und Sonntagsordnungen.