Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts
Neunzehnter Band: Rheinland-Pfalz II. 1. Teilband: Die Reichsstädte Landau, Speyer, Worms; die Grafschaften Leiningen, Sayn und Wied. 2. Teilband: Die Wild- und Rheingrafschaft; das Fürstentum Pfalz-Simmern; die Grafschaft Pfalz-Veldenz (Nachtrag); Kurpfa
Thomas Bergholz, J F Goeters
Die Obrigkeiten der evangelisch gewordenen Territorien und Reichsstädte mussten ihren neuentstehenden Landeskirchen eigene Ordnungen geben, nachdem die Geltungskraft des mittelalterlichen (katholischen) Kirchenrechts und die päpstliche Obödienz und die bischöfliche Jurisdiktion ausgeschaltet worden waren. Durch die enge Verzahnung von Religion und Politik im 16. Jahrhundert hatten Kirchenordnungen nicht nur Bedeutung für kirchliche Belange, sondern auch weitreichenden Einfluss auf das weltliche Rechtsleben. Integrale Bestandteile der Kirchenordnungen sind gottesdienstliche Regelungen, Liturgien, agendarische Bestimmungen und Gebetsformulare, Anstellungsvoraussetzungen und ?modus der Geistlichen, Kirchendisziplin und Bannregelungen. Zugehörig zu den Kirchenordnungen im engeren Sinne sind mit den Ordnungen in Zusammenhang stehende kirchen-, lebens- und gesellschaftsordnende Texte, insbesondere Visitationsinstruktionen, Ehe- und Armenordnungen. Manche der Texte waren durch die Verbindung von „Thron und Altar“ im Deutschen Kaiserreich bis 1918 zumindest nominell gültig; ihre Wirkungsgeschichte reicht tief bis ins 20. Jahrhundert hinein, etwa was die Sonderstellung der christlichen Kirchen auch in der Bundesrepublik oder die staatliche Gesetzgebung zum Schutz des Sonntages angeht. Der vorliegende Doppelband beschließt die Ausgabe der Ordnungen für das heutige Bundesland Rheinland-Pfalz. Er enthält neben den Texten der drei pfälzischen Reichsstädte Landau, Speyer und Worms die Ordnungen einiger kleinerer Territorien in der Pfalz, auf dem Hunsrück und im Westerwald. Darunter sind so bedeutende Texte wie der erste protestantische Katechismus überhaupt, den Johann Bader 1526 in Landau drucken ließ, oder die Wormser Deutsche Messe von 1524, eines der ersten gedruckten evangelischen Gottesdienstformulare.