Die freiberufliche Tätigkeit niedergelassener Vertragsärzte in der stationären Versorgung
Bastian Reuter
Niedergelassene Vertragsärzte wurden in der Vergangenheit regelmäßig nur als Belegärzte und Konsiliarärzte in der stationären Versorgung tätig. Mit der grundsätzlichen Öffnung der Krankenhaustätigkeit für Vertragsärzte durch den Gesetzgeber des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes im Jahr 2006 etablierten sich auch weitergehende Formen der Kooperation. Von besonderer tatsächlicher Bedeutung ist hierbei die von den Vertragsparteien angestrebte freiberufliche Erbringung von Hauptleistungen durch Vertragsärzte.
Der Autor stellt die hergebrachten Kooperationsformen der Belegarzt- und Konsiliartätigkeit vor und zeigt deren rechtliche Grenzen auf. Ausgehend von dem Befund, dass die systematische Einbindung von Vertragsärzten in die Leistungserbringung der Krankenhäuser keine Form der Konsiliartätigkeit ist, untersucht der Autor, ob die freiberufliche Einbindung niedergelassener Vertragsärzte außerhalb der etablierten Kooperationsformen rechtlich zulässig ist und welche Grenzen ihr gesetzt sind. Schwerpunkte der Untersuchung sind die krankenhausrechtliche Zulässigkeit der Beteiligung von Vertragsärzten an der Erbringung allgemeiner Krankenhausleistungen, die Möglichkeit der Wahlleistungserbringung durch Vertragsärzte, mögliche Beschränkungen durch das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt und die Prüfung der arbeits- und sozialrechtlichen Zulässigkeit der freiberuflichen Einbindung.