Die Geltendmachung ausländischer öffentlichrechtlicher Ansprüche im Inland
Stefanie Roloff
Nach herrschender Meinung wird die Geltendmachung ausländischer öffentlichrechtlicher Ansprüche im Inland ausgeschlossen. Die Entwicklung dieses Grundsatzes, seine konkrete Ausprägung und die Qualifikation einzelner Ansprüche in verschiedenen Ländern werden dargestellt, und es wird versucht, daraus eine stichhaltige rechtliche Begründung zu gewinnen. Das Grundproblem liegt im Verhältnis verschiedener Staaten zueinander. Währungsschmuggel, illegalausgeführte Kunstschätze und die Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen: allein das Fallmaterial zeigt bereits, daß die Frage, ob öffentlichrechtliche Ansprüche im Ausland geltend gemacht werden können, auch eine hochpolitische ist, die auf das Verhältnis der Staaten untereinander Auswirkungen haben kann.