Die gesetzliche Erbfolge nach BGB und ZGB
Annika Stübe
Nach dem Einigungsvertrag trat mit Wirksamwerden des Beitritts am 3. Oktober 1990 in den neuen Ländern Bundesrecht in Kraft. Dies bedeutet für das gesetzliche Erbrecht die Anwendung des BGB (§§ 1922 ff.).
Umgekehrt bestimmt der Einigungsvertrag aber auch, daß das bisherige Recht, also das ZGB der ehem. DDR maßgebend bleibt, wenn eine Person mit letztem Wohnsitz in der DDR bis zum 2. Oktober 1990 verstarb.
Das Arbeitsbuch befaßt sich ausschließlich mit der gesetzlichen Erbfolge und nebeneinander mit dem Recht der Bundesrepublik und der ehem. DDR.
Es beinhaltet eine zusammenfassende Darstellung des gesetzlichen Erbrechts nach BGB und ZGB, berücksichtigt dabei vor allem die Auswirkungen des Einigungsvertrags, gibt die gesetzlichen Vorschriften im Wortlaut wieder und erleichtert das Verstehen und Erlernen des jeweils anderen Rechts durch zahlreiche Beispielsfälle nebst Lösungshinweisen. Die einzelnen Fallkonstellationen werden anhand von Grafiken veranschaulicht.