Die GmbH nach ihrer Löschung aus dem Handelsregister
Erfordernis einer «Nach-GmbH»?
Anja Wiedemann
Eine GmbH entsteht mit ihrer Eintragung im Handelsregister. Soll sie ihrem Untergang zugeführt werden, wird sie aufgelöst und in der Regel liquidiert. Am Ende folgt die Löschung aus dem Handelsregister. Zu welchem Zeitpunkt die GmbH allerdings tatsächlich beendet wird, ist umstritten. Relevant ist dies insbesondere, wenn nach der Löschung noch Vermögenswerte oder andere Rechte und Pflichten der GmbH auftauchen. In diesem Fall wird eine Nachtragsliquidation durchgeführt. Es fragt sich aber, ob die GmbH trotz der Löschung noch als juristische Person fortbesteht oder ob sie eine andere Gestalt annimmt, so dass eine «Nach-GmbH» entsteht. Diesen Fragen geht die Arbeit nach, indem sie herausarbeitet, welche Faktoren für eine GmbH maßgeblich sind und wann sie als solche vollständig untergeht.