Die Grundrechtscharta des Europäischen Gerichtshofes
Die Konkretisierung der gemeinschaftlichen Grundrechte durch die Rechtsprechung des EuGH zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen
Irmgard Wetter
Trotz aller politischer Bemühungen ist es bislang nicht gelungen, einen Grundrechtskatalog für die Europäische Union zu verabschieden. Der Europäische Gerichtshof war und ist der wichtigste Garant für den gemeinschaftlichen Grundrechtsschutz. Diese Untersuchung will den vom EuGH durch seine Rechtsprechung zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen entwickelten gemeinschaftlichen Grundrechtsschutz darstellen. Es geht um eine Bestandsaufnahme und kritische Würdigung. Im Mittelpunkt steht die Darstellung der vom EuGH angewandten Methodik und des von ihm entwickelten Kataloges von Grundrechten.