Die Haftung des Geschäftsführers und/oder des Gesellschafter-Geschäftsführers aus culpa in contrahendo bei wirtschaftlicher Bedrängnis der Gesellschaft mbH
Uwe I. Steininger
Gegenstand der Untersuchung ist die Problematik der Geschäftsführerhaftung aus culpa in contrahendo. Der Autor setzt sich hierbei mit der Frage auseinander, ob der Geschäftsführer und/oder der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, anstelle oder neben dieser, für die Verletzung eigener oder fremder Loyalitätspflichten auf Ersatz des Forderungsausfalls konkursgeschädigter Gesellschaftsgläubiger haftet, wenn er es bei der Vertragsanbahnung fahrlässig unterlässt, den künftigen Gesellschaftsgläubiger über die wirtschaftliche Bedrängnis der Gesellschaft aufzuklären oder ihn in fahrlässiger Weise durch irreführende Angaben über die Vermögens- und Liquiditätslage der Gesellschaft zur Vorleistung veranlasst.