Die Haftung für Entwicklungsrisiken im deutschen Kaufrecht
Eine Untersuchung zur haftungsrechtlichen Bewältigung von sich erst nach Vertragsdurchführung realisierenden Entwicklungsrisiken
Petra Brockmann
Die Arbeit befaßt sich mit den Möglichkeiten zur vertragshaftungsrechtlichen Bewältigung von Entwicklungsrisiken, die sich erst nach dem Leistungstransfer realisieren. Die Verfasserin entwickelt eine Haftung des Verkäufers aus nachvertraglichem Verschulden. Es wird ein nachvertragliches Sorgfaltsprogramm konzipiert, das den Verkäufer zur Erkenntnisgewinnung und zur anschließenden Warnung verpflichtet, falls sich das Produkt als gefahren-/risikoträchtig erweisen sollte. Neben der Produktbeobachtungspflicht wird dabei eine Pflicht zur Erforschung des jeweiligen Risikopotentials begründet, die über die am «Stand von Wissenschaft und Technik» institutionalisierte Gefahrenermittlung hinausgeht. Im Zusammenhang mit der Pflichtenerfüllung wird der Produkthersteller zum Erfüllungsgehilfen des Vertriebshändlers.