Die Kapitalerhaltung im englischen Gesellschaftsrecht
Carsten Bödecker
Die Erhaltung des Kapitals ist wesentliches Merkmal der Kapitalgesellschaften im deutschen Recht. Obwohl auch dem englischen Recht als «capital maintenance doctrine» bekannt, spielt sie dort nur eine untergeordnete Rolle; andere Rechtsinstitute zum Schutz des Gesellschaftsvermögens treten an die Stelle der Kapitalerhaltung. Warum das so ist und welche anderen Rechtskonstruktionen die Aufgabe des Vermögensschutzes übernehmen, ist Gegenstand der Arbeit.