Die kaufmännische Lageberichterstattung von Hochschulen
Dirk Stöppel
Das Land NRW hat sich mit der zunehmenden Deregulierung des Hochschulbereichs in den vergangenen 20 Jahren aus der Detailsteuerung seiner öffentlichen Hochschulen weitgehend zurückgezogen und kommt seiner Verantwortung für das Hochschulsystem nunmehr durch die Vorgabe von ordnungspolitischen Rahmenbedingungen und strategischen Zielen nach. Den Hochschulen in NRW wird durch das neue Hochschulsteuerungsmodell eine umfassende Finanz-, Personal- und Organisationsautonomie gewährt, indem Entscheidungskompetenzen auf die einzelnen Hochschulen übertragen und diesen die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Mittel durch das Land zur Verfügung gestellt werden. Der damit verbundene Verlust an Kontrollmöglichkeiten seitens der zuständigen Ministerien und des Landesparlaments erfordert, dass Hochschulen ihre Tätigkeiten anhand der gesetzlich vorgegebenen Ziele selbstständig steuern und Rechenschaft über die von ihnen erbrachten Leistungen sowie über die effiziente und effektive Mittelverwendung ablegen. Als geeignete Grundlage für eine verbesserte Selbststeuerungsfähigkeit der Hochschulen und für eine verbesserte (externe) Rechenschaftslegung wird von vielen die kaufmännische Rechnungslegung gesehen, da diese es ermögliche, Hochschulleistungen transparent und vergleichbar darzustellen. So gestattet das am 01. Januar 2007 in Kraft getretene Hochschulgesetz NRW den Hochschulen in NRW, die kaufmännische Rechnungslegung nach den Vorschriften des HGB einzuführen.
Der Verfasser untersucht vor dem Hintergrund dieser Entwicklung, wie Hochschulen im Rahmen der handelsrechtlichen Rechnungslegung mit Hilfe eines Lageberichts nach § 289 HGB Rechenschaft über die von ihnen erbrachten Leistungen sowie über die effiziente und effektive Mittelverwendung ablegen können. Durch die Ergebnisse dieser Arbeit wird verdeutlicht, wie der handelsrechtliche Lagebericht für Hochschulen strukturell und inhaltlich zu gestalten ist und welche Zusatzinformationen erforderlich sind, damit die Informationsbedürfnisse der Adressaten durch das Berichts- und Rechenschaftsinstrument Lagebericht befriedigt werden können.