Die Konkretisierung und Durchsetzung internationaler Menschenrechte durch Entwicklungsmaßnahmen der Weltbank und der Internationalen Finanz-Corporation
Felicitas Berning
Internationale Entwicklungsorganisationen geraten häufig in die Kritik, weil von ihnen erwartet wird, dass sie bei ihren Entscheidungen politische, insbesondere menschenrechtliche Aspekte einbeziehen. Die größten Entwicklungsorganisationen, Weltbank und Internationale Finanz-Corporation, enthalten jedoch bereits in ihrer Satzung ein ausdrückliches Verbot, Entscheidungen aufgrund politischer Erwägungen zu treffen. Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit Weltbank und Internationale Finanz-Corporation dennoch durch interne Richtlinien und die Kontrolle ihrer Anwendung zur völkerrechtlichen Normbildung im Bereich der Menschenrechte beitragen. Dabei werden internationale Umweltrechte, Arbeitsrechte und Menschenrechte von Frauen berücksichtigt.