Die Konkretisierung und Quantifizierung des Vermögensnachteils bei ungetreuen Kreditgeschäften
Marcel Schulze
Als im Oktober 2008 weltweit Finanzmärkte zusammenbrachen, gelangten Bankmanager wegen pflichtwidriger Kreditvergaben ins Fadenkreuz der Öffentlichkeit. In der Ermittlungspraxis haben Untreue und Betrug dadurch erhebliche Konjunktur erfahren. Will man Banker aber dafür strafrechtlich in die Verantwortung nehmen, bedarf es der Quantifizierung eines Vermögensschadens. Seit knapp einem Jahrhundert kennt die Rechtsprechung neben dem Vermögensschaden auch den sogenannten Gefährdungsschaden, bei dem die Gefahr eines künftigen Schadens einem gegenwärtigen Schaden gleichgestellt wird. In der Folge wird wegen vollendeten Delikts bestraft, obgleich scheinbar die typische Situation des Versuchs vorliegt, den die Untreue nicht kennt. Auch wurde in entsprechenden Verfahren der Schaden nicht genügend quantifiziert. Das Bundesverfassungsgericht verweist zur Quantifizierung des Gefährdungsschadens auf die Methoden der Betriebswirtschaftslehre und des Bilanzrechts. Die vorliegende Arbeit nimmt diese Methoden sowie die Rechtsfigur des Gefährdungsschadens bei Untreue durch Kreditvergaben auf den Prüfstand und präsentiert darauf aufbauend Problemlösungen.