Die Lärmbelästigung in NRW aus ordnungsbehördlicher Sicht
Ein interkommunaler Vergleich nordrhein-westfälischer Großstädte ab 260.000 Einwohnenden
Ron-Roger Breuer
Kommunale Ordnungsdienste in NRW nehmen immer mehr Aufgabenfelder wahr, die in der Vergangenheit ausschließlich durch die Polizei bearbeitet wurden. Dazu gehören auch Lärmbelästigungen, die in das originäre Aufgabenportfolio der Ordnungsbehörden fallen. Vielerorts können diese Aufgaben, mangels personalstarker kommunaler Ordnungsdienste, nicht oder nicht vollumfänglich wahrgenommen werden.
Die Arbeit beschäftigt sich inhaltlich mit dem Themenfeld der Lärmbelästigungen aus ordnungsbehördlicher Sicht. Neben den rechtlichen Grundlagen wird eine praxisorientierte Übersicht über die nordrhein-westfälischen Großstädte ab einer Einwohnerzahl von 260.000 skizziert. Final werden mögliche Optimierungspotentiale aufgezeigt, u.a. im Zusammenspiel zwischen den Ordnungsbehörden und der Polizei.