Die medizinische Rehabilitation geistig und psychisch Behinderter
Zur Dogmatik medizinischer Rehabilitationsleistungen im Recht der finalen Sozialversicherungsträger
Angela Busse
Die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung der Bundesrepublik wird durch Gesetzliche Rentenversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung und Soziale Pflegeversicherung finanziert. Das gilt auch für geistige oder psychische Behinderungen. In der Praxis kommt es bei der Versorgung geistig und psychisch Behinderter oft zur Weigerung dieser Träger, psychologische, pädagogische und sozialarbeiterische Hilfen zu finanzieren. Sie halten diese Leistungen für Maßnahmen der sozialen Rehabilitation, die allein der Sozialhilfeträger zu finanzieren habe. Sozialhilfeträger und Behinderte weisen dagegen darauf hin, daß diese Hilfen gerade keine sozialen Funktionen erfüllen, sondern Teil der Behandlung ihrer psychischen oder geistigen Behinderung sind. Die Arbeit bietet eine dogmatische Aufbereitung dieser Problematik und zeigt Perspektiven für eine integrative Versorgung geistig und psychisch Behinderter.