Die Organisationsklage nach Art. 731b OR
Organisationsmängel und deren Rechtsfolgen sowie verfahrens- und kollisionsrechtliche Aspekte
Marcel Schönbächler
Das Gesellschaftsrecht stellt in Bezug auf die Organisation von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften eine Vielzahl von Vorschriften auf. Liegt eine Verletzung solcher Normen vor, kann ein Organisationsmangel i.S.v. Art. 731b Abs. 1 OR gegeben sein. Ein solcher Mangel zeichnet sich dadurch aus, dass ein vorgeschriebenes Organ ganz fehlt oder nicht rechtmässig zusammengesetzt ist. Derartige Mängel können in der juristischen Person während der ganzen Dauer ihrer rechtlichen Existenz – von ihrer Gründung bis zu ihrer Liquidation und Löschung im Handelsregister – auftreten. Floriert das Unternehmen und liegen zudem günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen vor, werden Organisationsmängel i.d.R. eher selten vorliegen. Dahingegen treten Organisationsmängel meistens in wirtschaftlichen Krisenzeiten vermehrt auf, was sich in den letzten Jahren auch gezeigt hat. Im Zuge der GmbH-Revision wurde mit Art. 731b OR ein neuer, einheitlicher und rechtsformübergreifender Rechtsbehelf für Organisationsmängel im Gesellschaftsrecht eingeführt. Diese Bestimmung wirft zahlreiche materiell- und prozessrechtliche Fragen auf, welche im Gesetz sowie in der Botschaft nur rudimentär beantwortet werden. Mit der vorliegenden Dissertation wird der Versuch unternommen, möglichst alle diese Fragen zu beantworten. In einem ersten, materiellrechtlichen Teil werden sämtliche Organisationsmängel inklusive Spezialfälle erfasst und systematisch dargestellt und das dem Gericht zustehende breite Massnahmenspektrum eingehend erläutert. In einem zweiten, prozessrechtlichen Teil werden die verfahrens- und kollisionsrechtlichen Aspekte der Organisationsklage gewissenhaft umschrieben.