Die paulianische Anfechtung von Darlehensrückzahlungen und Darlehensbesicherungen
Jean-Daniel Schmid
Die Darlehensgewährung ist für den Darlehensgeber mit Risiken verbunden. Das offensichtlichste Risiko besteht darin, dass der Borger aufgrund einer wirtschaftlichen Krise nicht mehr in der Lage ist, das Darlehen zurückzuzahlen. In der Zwangsvollstreckung gegen den Borger kann der Darlehensgeber sodann lediglich mit einer geringfügigen Befriedigung rechnen. Diesem Risiko kann unter anderem durch die rechtzeitige Rückzahlung bzw. Besicherung begegnet werden. Rechtshandlungen einer Person können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich in der Zwangsvollstreckung mittels der paulianischen Anfechtung betreibungsrechtlich in Frage gestellt werden. Dass dies auch im Kontext von Darlehen gilt, ist spätestens seit dem 'Swissair/Zürcher Kantonalbank'-Bundesgerichtsentscheid allgemein bekannt. Die vorliegende St. Galler Dissertation widmet sich der Analyse der paulianischen Anfechtung von Darlehensrückzahlungen und Darlehensbesicherungen. Das Ziel der Untersuchung besteht darin, die Erkennung entsprechender Anfechtungsrisiken zu erleichtern. Zu diesem Zweck wird die paulianische Anfechtung sowohl in allgemeiner Hinsicht als auch spezifisch im Hinblick auf die Darlehensrückzahlung und Darlehensbesicherung analysiert, wobei die Darlehensgewährung durch Banken im Fokus steht. Darüber hinaus wird die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum 'Sanierungsdarlehen' dargestellt und kritisch beleuchtet.