Die positive Forderungsverletzung und der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte im internationalen Privatrecht und internationalen Zivilprozeßrecht
Dirk Spahl
Die positive Forderungsverletzung und der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte sind Rechtsinstitute, die praeter legem von Rechtsprechung und Lehre entwickelt wurden. Rechtsdogmatisch sind die in diesen Ansprüchen enthaltenen «Schutzpflichtverletzungen» von besonderem Interesse, da bei ihnen vertraglich klassifizierte Pflichten in genuines Deliktsrecht hineinreichen. Teilweise ist dabei die Rede von einer «dritten Spur der Haftung» zwischen Vertrags- und Deliktsrecht. Das Spannungsverhältnis von vertraglicher und deliktischer Haftung setzt sich im internationalen Privatrecht bei der Frage nach der Anwendbarkeit von Vertrags- oder Deliktsstatut und bei den internationalen Zuständigkeitsregeln fort. Die Arbeit hat zum Ziel, eine praktikable Lösung für die Behandlung dieser Ansprüche der «dritten Spur» in internationalen Sachverhalten zu finden. Auf der Basis einer rechtsvergleichenden Untersuchung und einer Analyse der Parteiinteressen wird eine nach Fallgruppen differenzierende Lösung empfohlen.