Die Preußischen Besoldungsgesetze / Das Gesetz vom 15. Juni 1922
Hermann Erythropel, Otto Koenig
Frontmatter — Inhaltsübersicht — Gesetz über eine Erhöhung des Ausgleichszuschlags. Vom 15. Juni 1922 — Anhang — I. Ministerial-Erlasse — II. Nachweisung über den Jahresbetrag des Ausgleichszuschlags (einschl. des Sonderzuschlags von 5500 ) zum Grundgehalt und zum Ortszuschlag — III. Tafeln über den vom 1. Mai 1922 an geltenden Versorgungszuschlag zum Ruhegehalt und zum Witwengeld — Fehlerberichtigung