Die Preußischen Besoldungsgesetze / Die Gesetze vom 19., 13. u. 27. April 1922
Hermann Erythropel, Otto Koenig
Frontmatter — Vorwort — Inhaltsübersicht — A. Gesetz, Aber Änderungen in der Beamtenbesoldung. Vom 19. April 1922. (Gesetzsammlung S. 83). — B. Gesetz, über Änderungen in dem Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen. Vom 13. April 1922. (Gesetzsammlung S. 99). — C. Gesetz zur Abänderung des Gesetzes über die Besoldung der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen mittleren Schulen (Mittelschullehrer- Diensteinkommensgesetz). Vom 27. April 1922 — Anhang — I. Ministerial-Erlasse — 1. Erster Nachtrag zu den Ausführungsbestimmungen zum Beamten- Diensteinkommensgesetz (Preußische Besoldungsvorschriften vom 8. Juli 1921) vom 8. März 1922 Bes. — 614/III 6, 55 — 2. Ausführungsanweisung des Finanzministers, betreffend die Berechnung des Bersorgungszuschlags der Ruhegehaltsempfänger, Wartegeldempfänger und Witwen nach dem Gesetz über die Gewährung eines weiteren Ausgleichszuschlags an unmittelbare Staatsbeamte und Lehrpersonen vom 9. Februar 1922. Vom 20. Februar 1922 — ID 1, 718 — 3. Ausführungsanweisung des Finanzministers, betreffend die Gewährung und Zahlung von Wirtschaftsbeihilfen an Beamte, Lehrpersonen an öffentlichen Schulen und Angestellte. Vom 21. Februar 1922 — Bes. 559/Lo.. 520 — 4. Vorläufige Ausführungsanweisung des Finanzministeriums zu den Gesetzen über Änderungen in der Beamtenbesoldung und in dem Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen. Vom 31. März 1922 — Bes. 1111/1 D 1 1459 — II. — a) Nachweisung über den Jahresbetrag des Ausgleichszuschlags (einschl. des Sonderzuschlags von 3000 Mk.) zum Grundgehalt und zum Ortszuschlag — b) Nachweisung des vom 1. April 1922 an für eine Dienstwohnung anzurechnenden Höchstbetrages — III. Tafeln — 1. Tafeln über Ruhegehalt und Witwengeld — 2. Tafeln über den Versorgungszuschlag — Sachregister — Backmatter