Die Produkthaftung im Europäischen Kollisionsrecht
Tanja Rodiek
Welche Auswirkungen haben Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf kollisionsrechtlichem Gebiet? Wie stellen sich der Begriff des «Inverkehrbringens» und die Vorhersehbarkeitsklausel nach EU-Recht dar? Im Focus dieser Studie steht eine neue Spezialregelung zur Anknüpfung von Produkthaftungssachverhalten. Sie findet sich im Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht («Rom II-VO»). Der Rechtsakt geht zurück auf den Amsterdamer Vertrag von 1999, mit dem der Europäischen Gemeinschaft die Zuständigkeit für die Vereinheitlichung des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts übertragen worden war.