Die Programmaufsicht bei Radio und Fernsehen in der Schweiz
Unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidpraxis der unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen
Martin Dumermuth
Die fortschreitenden technische Entwicklung im Bereich der elektronischen Medien, ihre Bedeutung auf politischer, gesellschaftlicher und kultureller Ebene sowie die mit ihnen verknüpften wirtschaftlichen Erwerbschancen markieren ein besonderes Spannungsfeld, das es rechtlich zu gestalten gilt. Während im Bereich der Presse heute noch weitgehend auf den Wettbewerb vertraut wird, um manipulative Tendenzen zu minimalisieren und Vielfalt zu gewährleisten, präsentiert sich die Lage bei den elektronischen Meiden komplizierter. Die politische Auseinandersetzung bewegt sich zwischen der Forderung nach Deregulation auf der einen Seite und dem Postulat, Radio und Fernsehen möglichst den Einflüssen einer zügellosen wirtschaftlichen Konkurrenz zu entziehen und mittels kulturellen und anderen Verpflichtungen die gewünschte Form programmlichen Schaffens sicherzustellen, andererseits. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Regelung des schweizerischen Rundfunksystems. Dabei wird zunächst auf die Lösungen eingegangen, wie sich vor Inkrafttreten des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) Geltung hatten, und ohne deren Kenntnis das neue Gesetzeswerk nur unzulänglich verstanden werden könnte. Das Schwergewicht der Darstellung liegt auf den Problemen der Aufsicht, namentlich der Programmaufsicht. Breiten Raum nimmt dabei insbesondere die Praxis der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sowie des Bundesgerichts zu den Programmbestimmungen in Verfassung, Gesetz und Konzession ein.