Die qualifizierte Belehrung bei Verfahrensverstößen im Strafprozess
Ulrich Barthelme
Anhand verschiedener Rechtsinstitute des Strafprozessrechts und verwandter Nebengebiete wird in dieser Arbeit nach einer allgemein gültigen Ableitungsbasis für die Pflicht zur Erteilung einer erweiterten Beschuldigtenbelehrung gesucht. Die Pflicht zur Erteilung einer solchen Belehrung ergibt sich nach einem Verstoß gegen die Vorschrift des § 136 Abs. l StPO, des § 136 a StPO, gegen die Belehrungsvorschrift des § 52 Abs. 3 S. l StPO. Gefordert werden überdies Hinweispflichten auf die Freiheit des Rechtsmittelverzichts nach einer Absprache, beim Übergang von der informatorischen Befragung zur Vernehmung sowie auf die Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Frage nach dem Bestehen eines Beweisverwertungsverbots nach einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung.