Die Realteilung bei Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter in Gesamthandsvermögen
Xandra Elbert
Die Zulässigkeit einer Buchwertfortführung im Rahmen der Realteilung beschäftigt Gesetzgebung, Rechtsprechung und Steuerpraxis seit langem. Die Realteilungsvorschrift des § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG in der Fassung des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 20.12.2001 verlangt eine «Übertragung in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer». Ob unter diese Regelung auch die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter in Gesamthandsvermögen anderer Mitunternehmerschaften fällt, ist Gegenstand der Arbeit.