Die Reform der Regulierung elektronischer Medien in Europa
Dargestellt am Beispiel der EG, Belgiens, Deutschlands, Frankreich, Italiens und des Vereinigten Königreichs
Thorsten Ader, Thomas Kleist, Alexander Roßnagel , Alexander Scheuer, Max Schoenthal
Im Mittelpunkt der zurzeit geltenden EG-Fernsehrichtlinie steht vor allem noch die analoge Verbreitung von Fernsehen. Vor dem Hintergrund, dass die generelle Umstellung auf digitale Technologie für die Fernsehübertragung in der EU bereits bis
zum Jahr 2010 abgeschlossen sein soll, ist eine Anpassung der Rechtsordnungen erforderlich. Diesem Erfordernis will die von der Europäischen Kommission
vorgeschlagene umfassende Änderung der Fernsehrichtlinie Rechnung tragen. Der Entwurf sieht die Schaffung eines Rechtsrahmens mit technologieneutralem Ansatz für alle audiovisuellen Mediendienste vor. Künftig soll demnach eine inhaltsbezogene Betrachtung und Regulierung der Angebote anstatt einer Orientierung an der Art der
Verbreitung audiovisueller Inhalte erfolgen. Als Problem erweisen sich jedoch in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen, sich teilweise widersprechenden nationalen Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Vor dem Hintergrund der daraus resultierenden Fragen nach dem Harmoniesierungsbedarf hat die LfM die vorliegende rechtsvergleichende Betrachtung der gegenwärtigen Entwicklung der
Medienordnung und -politik in Auftrag gegeben. Das Gutachten des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) soll dazu beitragen, die unterschiedlichen Ausgangslagen zu systematisieren und den Blickwinkel auf die derzeitigen Reformvorschläge für die EG-Fernsehrichtlinie zu erweitern.