Die Rehabilitierung ehemaliger Heimkinder der DDR nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
Anne-Luise Riedel-Krekeler
In der ehemaligen DDR waren tausende Kinder und Jugendliche unter teilweise menschenunwürdigen Bedingungen in Heimen untergebracht. Erschreckend waren die Lebensumstände vor allem in den geschlossenen Kinderheimen und den Jugendwerkhöfen. Die DDR verfolgte immer auch das politische Ziel, die Eingewiesenen zu sozialistischen Persönlichkeiten umzuformen. Infolge ideologischer Indoktrination, Misshandlungen und Missbrauch sind viele dieser ehemaligen Heimkinder bis heute traumatisiert. Während der 40 Jahre dauernden DDR-Zeit haben fast eine halbe Million Kinder und Jugendliche die Heime in der DDR durchlaufen; heute blicken noch ca. 234.000 Personen auf ein solches Heimschicksal zurück.
Dieser Opfergruppe sollte die Gesetzesänderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzesim Jahr 2010 die Rehabilitierung erleichtern und damit auch die darauf basierenden Entschädigungszahlungen ermöglichen. Jedoch werden ca. 95 % der Rehabilitierungsanträge abgelehnt. Die ehemaligen DDR-Heimkinder werden somit fast nie rehabilitiert und entschädigt, obwohl sie ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen wurden. Worauf dieser Umstand zurückzuführen ist, untersucht die vorliegende Arbeit anhand einer Rechtsprechungsanalyse und mithilfe von Interviews.