Die Schadensersatzansprüche bei Körperverletzung und Tötung im Zweikampf
F. Simon
Frontmatter — VORBEMERKUNG — INHALTSÜBERSICHT — Verzeichnis der benutzten Literatur — Entscheidungen — § 1. Einleitung: Grundsätzliches über den Unterschied zwischen Zivil- und Kriminaldelikt — A. Die einzelnen Zweikampftheorien und ihr Reflex auf die zivile Haftungsfrage — § 2. I. Der Zweikampf als Gefährdungsdelikt — § 3. II. Der Zweikampf als privilegierte Körperverletzung bezw. Tötung — § 4. III. Der Zweikampf als sog. Polizeidelikt — B. Konstruktion der Schadensersatzpflicht aus der Unwirksamkeit der Einwilligung — § 5. I. Liegt beim Duell Einwilligung vor? — § 6. II. Kritik der Auffassung der Duellvorschriften als Schutzgesetz i. S. von § 823 Abs. 2 B.Q.B. — § 7. III. Die juristische Natur der Einwilligung und ihre Wirksamkeit beim Duell nach B.Q.B — § 8. IV. Anderweitige gesetzliche Regelung der Frage — § 9. Die Notwehr gegen den Zweikampfangriff — C. Festsetzung des Schadensersatzes — § 10. I. Einfluss der „vorwiegenden Verursachung“. — § 11. II. Elnfluss der „Umstände“, insbesondere der Vorgeschichte des Duells — § 12. III. Schadensersatz bei wechselseitigen Verletzungen. — § 13. IV. Schadensersatz bei vorsätzlicher Übertretung der Kampfesregeln — § 14. V. Schadensersatz aus Schlägerduellen, Insbesondere sog. Bestimmungsmensuren. — D. Zivilrechtliche Haftung Drittbeteiligter — § 15. I. Allgemeines hierüber — II. Die Haftung im einzelnen. § 16. 1. Anstiftung und Aufreizung — § 17. 2. Beihölfe, insbesondere Ehrenrichteramt — § 18. 3. Sekundanten, Zeugen, Ärzte und Kartellträger — E. Träger und Umfang der Schadensersatzansprüche — § 19. I. Ersatzansprüche aus Körperverletzung — § 19. II. Ersatzansprüche aus Tötung. § 20. 1. Die Träger der Ersatzansprüche — § 2 1 . 2. Beeinträchtigung der Anspräche der ersatzberechtigten Dritten durch eigenes Verschulden derselben — § 22. 3. Beeinträchtigung der Ansprüche der ersatzberechtigten Dritten durch Verschulden des „verletzten“ Duellanten — § 23. III. Ersatzansprüche aus sonstigem Duellschaden — § 23. Anhang: Eigenartige und scheinbare Duelle