Die Schenkung in Deutschland und den Niederlanden
Eine rechtsvergleichende Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung von erleichterter Aufhebbarkeit sowie der beschränkten Haftung des Schenkers
Michael Bosse
Die Schenkung stellt eine komplexe Erscheinung dar. Sie erscheint als Rechtshandlung, bei der es an der Gegenleistung fehlt, vom ökonomischen Standpunkt aus als wenig sinnvoll und für die Vermögensinteressen Dritter, etwa Erben oder Familienangehöriger des Schenkers, bedrohlich. Gleichzeitig werden mit einer einseitigen Zuwendung nicht immer die altruistischen Motive verfolgt, die dieser gemeinhin unterstellt werden. Im Rahmen der Arbeit wird die Schenkung rechtsvergleichend untersucht. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, wie das niederländische und das deutsche Recht mit der vorbezeichneten Komplexität umgehen. Das niederländische Schenkungsrecht ist insoweit von besonderem Interesse, weil es sich um das derzeit jüngste Schenkungsrecht Europas handeln dürfte. Der Schwerpunkt der Betrachtung liegt dabei auf den Wirkungsschwächen, die die Schenkung in beiden Rechtsordnungen aufweist.