Die Sicherstellung gem. § 94 StPO und deren Förderung durch die Inpflichtnahme Dritter als Mittel des Zugriffs auf elektronisch gespeicherte Daten
Thomas Lemcke
Der zunehmende Einsatz moderner Informationstechnik in allen Lebensbereichen zwingt die Strafverfolgungsbehörden immer häufiger zum Zugriff auf Computerdaten. Die aus dem vorigen Jahrhundert stammenden Bestimmungen der StPO über die Durchsuchung und Beschlagnahme sind hingegen auf die Gewinnung körperlicher Beweisgegenstände zugeschnitten. Die vorliegende Untersuchung zeigt auf, ob und inwieweit die Normen über die Beweismittelsicherstellung – insbesondere 94 StPO – den Erfordernissen einer effektiven Strafverfolgungstätigkeit noch genügen. Des weiteren wird geklärt, ob und in welchem Maße diese Vorschriften den modernen verfassungsrechtlichen Anforderungen für Eingriffe vor allem in das vom BVerfG anerkannte Recht auf informatielle Selbstbestimmung gerecht werden. Da sich in beiden Beziehungen Defizite ergeben, werden abschließend konkrete Gesetzgebungsvorschläge zur Diskussion gestellt und den Strafverfolgungsorganen Verhaltensempfehlungen bis zur Gesetzesänderung unterbreitet.