Die Staatshaftung für den Hamburger Hafenlotsen
Erwin Mumssen
Frontmatter — Inhaltsübersicht — Schrifttum — Einleitung — Erster Hauptteil. Der Hafenlotsbetrieb — eine „öffentliche Anstalt“ — Zweiter Hauptteil. Die Haftungsnormen bei der Anstaltsnutzung — Dritter Hauptteil. Auseinandersetzung mit den Gründen, die bisher gegen die Staatsverantwortlichkeit aus Art. 131 RV. für den Hafenlotsen vorgebracht sind — Vierter Hauptteil: Exkurs.168) Der Begriff der Ausübung öffentlicher Gewalt im Steuerrecht, insbesondere im Umsatzsteuerrecht — Fünfter Hauptteil. Die Staatshaftung für den Hafenlotsen nach Art. 131 RV — Schluß — Anlage