Die Steuerplanung der multinationalen Unternehmung unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 – 14 AStG von Lüdemann,  Lars

Die Steuerplanung der multinationalen Unternehmung unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 – 14 AStG

Eine Gesamtsteuerbelastungsanalyse beim Bezug von niedrig besteuerten passiven und aktiven Einkünften

Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den führenden Industrienationen der Erde. Damit einher geht die fortlaufende Internationalisierung der Wirtschaft, die durch Politik und Gesetzgebung nachhaltig gefördert wird. Dabei zeigt sich der Grad der Internationalisierung insbesondere auch an den im Ausland vorgenommenen Direktinvestitionen, die durch niedrige Unternehmenssteuersätze begünstigt werden. Hieraus hat sich international ein regelrechter Steuerwettbewerb entwickelt, in dem Deutschland trotz Senkung der nominellen Unternehmenssteuersätze im weltweiten Vergleich einen hinteren Mittelfeldplatz einnimmt. Insoweit entsteht auch für deutsche Unternehmen ein Anreiz, das bestehende Steuertarifgefälle mittels einer Direktinvestition aktiv für sich zu nutzen. Hierzu wird im Ausland ein eigenständiger Steuerrechtsträger i.d.R. in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft etabliert, der den inländischen Steuerzugriff auf die im Ausland erzielten Einkünfte grundsätzlich verhindert. Erst bei Ausschüttung der originär im Ausland erwirtschafteten Einkünfte an die inländische Muttergesellschaft besteht für den inländischen Fiskus die Möglichkeit, auf diese Einkünfte zuzugreifen und diese auch zu besteuern. Gleichwohl hat sich der Gesetzgeber durch Implementierung eines klassischen Körperschaftsteuersystems mit Halbeinkünfteverfahren entschieden, auf sein Besteuerungsrecht (teilweise) zu verzichten. So werden Dividendeneinkünfte auf Ebene einer Kapitalgesellschaft (fast) vollständig und auf Ebene des einkommensteuerpflichtigen Anteilseigners zur Hälfte steuerfrei gestellt. Allerdings sollen die soeben genannten Besteuerungsgrundsätze immer dann nicht zur Anwendung kommen, wenn der Investor mittels einer vorgenommenen Direktinvestition sog. „ungerechtfertigte Steuervorteile“ erzielt, d.h. die ausländische Gesellschaft niedrig besteuerte passive Einkünfte erwirtschaftet. In diesem Fall wird die Abschirmwirkung der ausländischen Gesellschaft mittels der sog. Hinzurechnungsbesteuerung durchbrochen, indem die im Ausland erzielten „schädlichen“ Einkünfte dem inländischen Investor zugerechnet werden. Diese Arbeit untersucht, welchen Einfluss die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung auf die Steuerplanung einer deutschen multinationalen Unternehmung hat. Hiermit unmittelbar verbunden ist Frage, ob bzw. inwieweit die Hinzurechnungsbesteuerung die systemimmanenten Regelungen eines klassischen Körperschaftsteuersystems berücksichtigt und inwieweit das Instrumentarium der Zugriffsbesteuerung europarechtlichen Ansprüchen gerecht wird. Im Rahmen einer umfassenden Analyse werden neben den qualitativen Steuerwirkungen der Hinzurechnungsbesteuerung insbesondere auch deren quantitative Belastungsfolgen aufgezeigt, um so einzelne ausgewählte Unternehmensstrukturen normativ bewerten zu können. So werden u.a. mit Hilfe eines Steuerwirkungsmodells – auch für komplexere Fallkonstellationen, in denen eine Reihe von steuerlichen Einflussfaktoren gemeinsam auftreten – sog. Indifferenzsteuersätze ermittelt, bei denen sowohl körperschaftsteuerliche als auch einkommensteuerliche Hinzurechungsverpflichtete gleichen Gesamtbelastungen ausgesetzt sind.

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