Die Strafbarkeit der Markenpiraterie
Frank Schiwek
Die Markenpiraterie hat mittlerweile beträchtliche Ausmaße angenommen. Dies führt auch in Deutschland zu einer zunehmenden Schädigung von Rechtsinhabern, Verbrauchern und der Allgemeinheit. Die Rechtsinhaber setzen sich jedoch in erster Linie mit Mitteln des Zivilrechts zur Wehr. Das Strafrecht führt in diesem Bereich eher ein Schattendasein. Ziel dieser Arbeit ist es daher, den strafrechtlichen Schutz der Marke umfassend zu untersuchen. Wesentliches Ergebnis der Untersuchung ist, dass die Markenpiraterie durch das Strafrecht, insbesondere durch die Vorschrift des § 143 MarkenG nahezu lückenlos erfasst wird. Ferner besteht ergänzender Schutz durch das Kernstrafrecht, etwa durch § 263 StGB. Einige Schwachstellen offenbaren sich jedoch im Bereich des Strafverfahrensrechts.