Die Umsetzung der Enforcement-Richtlinie ins deutsche Recht
RL 2004/48/EG - Eine Untersuchung zu den Rechten auf Beweisbeschaffung, Beweissicherung, Auskunft und Schadensersatz
Stephanie Rohlfing
Die Bundesregierung hat bislang im Hinblick auf das Produktpirateriegesetz die Auffassung vertreten, dass das deutsche Recht den Vorgaben des TRIPSAbkommens im vollen Umfang entspreche und somit keinen Umsetzungsbedarf gesehen. Dies ist in der Literatur vielfach kritisiert und bezweifelt worden. Unabhängig von einer sachgerechten Umsetzung des TRIPS-Abkommens in Deutschland haben das Europäische Parlament und der Rat jedoch feststellen müssen, dass auch das TRIPS-Übereinkommen die zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Diskrepanzen hinsichtlich der für die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten zur Verfügung stehenden Instrumente nicht hinreichend harmonisieren konnte. Wesentliche Unterschiede bestehen vor allem hinsichtlich der den Gegenstand dieser Arbeit bildenden Rechtsmittel der Gewährung einstweiliger Massnahmen zum Zwecke der Beweissicherung, der Berechnung von Schadensersatz und der Gewährung eines Auskunftsrechts. Dies liegt zum einen darin begründet, dass einige Regelungen des TRIPSÜbereinkommens keine zwingenden Vorgaben enthalten, sondern die Umsetzung in das Ermessen des Vertragsstaates gestellt wird. Zum anderen können die Modalitäten für die Umsetzung der durch TRIPS vorgeschriebenen Massnahmen und Verfahren in den einzelnen Ländern stark variieren, so insbesondere in den zuvor genannten Bereichen des einstweiligen Rechtsschutzes und der Schadensersatzberechnung. Letztlich ergibt sich die Diskrepanz der Mittel für die Rechtsdurchsetzung aus dem Umstand, dass das TRIPS-Übereinkommen einige wichtige Instrumente, wie den Rückruf nachgeahmter Ware oder ein umfassendes Auskunftsrecht, nicht beinhaltet. Dieser Erkenntnis folgte auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene der Wunsch, den Rechtsschutz von Immaterialgüterrechten zu verbessern und die Schwächen und Lücken des TRIPS-Übereinkommens zum Schutz der Rechtsinhaber zu beseitigen. Ergebnis dieses Strebens ist die Richtlinie der Europäischen Union zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums.