Die Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG im Arbeitsrecht in Großbritannien im Vergleich zu Deutschland
Anamika Balupuri-Beckmann
Zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2000/43/EG wurde in Deutschland mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erstmalig ein unmittelbarer arbeitsrechtlicher Schutz vor Diskriminierungen wegen der Rasse und ethnischen Herkunft eingeführt. Allerdings sind bis heute zahlreiche Rechtsfragen ungeklärt, weshalb die Autorin ihren Blick nach Großbritannien richtet, wo bereits seit Jahrzehnten ein umfassender Schutz gegen Diskriminierungen wegen der Rasse und ethnischen Herkunft gewährt wird.
Diese Arbeit untersucht das deutsche und britische arbeitsrechtliche Antidiskriminierungsrecht hinsichtlich des Diskriminierungsmerkmals der Rasse und ethnischen Herkunft in rechtsvergleichender Darstellung unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben. Dazu werden sowohl die historische Entwicklung des britischen Antidiskriminierungsrechts als auch das erst im Herbst 2010 in Kraft getretene Equality Act 2010 in die Analyse einbezogen. Abschließend wird untersucht, welche der in Großbritannien gewonnenen Erkenntnisse zur Klärung der noch offenen Rechtsfragen sowie für die Weiterentwicklung des deutschen Antidiskriminierungsrechts genutzt werden können.