Die Umsetzung der zu Art. 6 Abs. 1 EMRK ergangenen Urteile des EGMR in der Russischen Föderation
Marike Pietrowicz
Der Beitritt der Russischen Föderation zum Europarat und zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) entfachte eine heftige Kontroverse: Während die einen den Schritt vor allem unter politischen Gesichtspunkten befürworteten, kritisierten ihn die anderen unter strukturellen Aspekten. Ihrer Meinung nach war die Russische Föderation noch nicht in der Lage, die Verpflichtungen einzuhalten, die sich aus der EMRK und aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ergeben. Dieses Buch geht der Frage nach, ob diese Kritik zutrifft und die Skeptiker Recht behalten haben. Nach einer detaillierten Einführung in die Problematik werden am Leitfaden der einzelnen Aspekte des Art. 6 Abs. 1 EMRK die Maßnahmen dargestellt, welche die Russische Föderation ergriffen hat, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Am Beispiel der zu Art. 6 Abs. 1 EMRK ergangenen Urteile wird anschaulich gezeigt, wo die größten Probleme bei der Umsetzung der Straßburger Urteile liegen, etwa bei der Nichtvollstreckung rechtskräftiger Urteile gegen die öffentliche Hand und bei der Verletzung des Gebots der Rechtssicherheit durch das Aufsichtsverfahren. Der Leser erfährt, welche Reformen die Urteile angestoßen haben und wer die entscheidenden Akteure sind – aber auch, welche Garantien noch keine Entsprechung im russischen Recht gefunden haben und wo die Grenzen der Bereitschaft zur Umsetzung er Urteile liegen.