Die Unrechtsvereinbarung als Kern der Korruptionsdelikte
Ziel der Arbeit und U¨berblick u¨ber den Gang der Untersuchung
In der vorliegenden Arbeit geht es im Ersten Teil zuna¨chst darum, die Problematik der Korruption in der Bundesrepublik Deutschland zu schildern, die Ursachen und Scha¨den korrupter Handlungen herauszustellen und die gesetzlichen Lo¨sungsansa¨tze unter Einbeziehung ihrer Entwicklungsgeschichte und Erwa¨hnung internationaler U¨bereinkommen aufzuzeigen. Die Arbeit beginnt mit der Darlegung der empirischen Befunde und den Definitionen der Korruption. Im Zweiten Teil soll nach einem U¨berblick u¨ber die Bestechungsdelikte als Teil der Amtsdelikte die Analyse des geltenden Rechts (§§ 331 mit 333, §§ 332 mit 334 StGB) erfolgen. Der Dritte Teil, der Schwerpunkt der Arbeit, behandelt die Unrechtsvereinbarung als Kern der Korruptionsdelikte, unterschieden nach Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB) einerseits und Vorteilsannahme und Vorteilsgewa¨hrung (§§ 331, 333 StGB) andererseits. Hier wird unter anderem die Frage angesprochen, ob die Lockerung der Anforderungen an die Unrechtsvereinbarung in den letzteren Vorschriften durch die Formulierung „Vorteil fu¨r die Dienstausu¨bung“ hinreichend bestimmt ist, d.h. Artikel 103 Abs. 2 GG entspricht. Auf die Unrechtsvereinbarung speziell bei § 299 StGB wird im Rahmen eines Exkurses im Vierten Teil eingegangen. Daru¨ber hinaus werden hier weitere allgemeine Ausfu¨hrungen zur Bestechlichkeit und Bestechung im gescha¨ftlichen Verkehr sowie zur Problematik des geschu¨tzten Rechtsguts dargestellt. Im fu¨nften Teil erfolgt eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse zur Unrechtsvereinbarung bei §§ 331, 333 und §§ 332, 334 sowie bei § 299 StGB. Der sechste Teil entha¨lt schließlich einen U¨berblick u¨ber das Korruptionsstrafrecht der Mongolei.