Die Urkundendelikte im deutschen und koreanischen Strafrecht
Unter besonderer Berücksichtigung der Behandlung von Kopien
Chen-Chel Ryu
Man verwendet Kopien in der gegenwärtigen Gesellschaft dort, wo früher die Vorlage des Originals oder der Durchschrift notwendig war. In der deutschen Strafrechtsdogmatik werden Kopien aber von der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung als Urkunde nicht anerkannt. Das koreanische Strafrecht, das vom deutschen Strafrecht sehr stark beeinflußt worden ist, hat diese Problematik zunächst durch eine Änderung der Rechtsprechung zu lösen versucht, in der Kopien als Urkunde im Sinne des Strafrechts anerkannt wurden. Angesichts der heftigen Kritik des Schrifttums wurde eine Sondervorschrift für Kopien im neuen koreanischen Strafrecht eingeführt. Der Autor versucht, unter besonderer Berücksichtigung der Behandlung von Kopien, zu untersuchen, wie der Umfang der Strafbarkeit in zwei Ländern, die einerseits das gleiche Rechtssystem und andererseits kulturell abweichende Gesellschaftssysteme haben, richtig zu fassen ist.