Die Verfahrenspraxis bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nach § 15 PflSchG
Zur Auslegung der 12-Monatsfrist sowie den behördlichen und gesetzgeberischen Optimierungsmöglichkeiten
Josef Ruthig
Die Verfahren der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland sind insgesamt durch eine sehr lange, die gesetzliche Frist von zwölf Monaten um ein Vielfaches überschreitende Verfahrensdauer gekennzeichnet. Daran konnten auch die jüngsten gesetzgeberischen Bestrebungen nach Schaffung eines klaren Zeitrahmens für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Anträge nichts ändern. Eine wesentliche Ursache für die Verzögerungen liegt in dem vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Zulassungsbehörde auf der Grundlage der im Internet publizierten „Beschreibung des Verfahrens der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln“ praktizierten Verfahren. Die vorliegende Untersuchung soll die Vereinbarkeit dieser Verwaltungspraxis mit den Vorgaben von Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) und EU-Pflanzenschutzrichtlinie sowie mit dem höherrangigen Recht untersuchen. Auf dieser Grundlage werden einerseits Optimierungsmöglichkeiten für Behörde und Gesetzgeber sowie andererseits die Möglichkeiten der Antragsteller zur Hinwirkung auf ein beschleunigtes Verfahren aufgezeigt. Die Untersuchung wurde als Rechtsgutachten im Auftrag des Industrieverbands Agrar e. V. Frankfurt am Main erstellt.